Fortbildungen – Bettina Behr

Ich bin Hundetrainerin nach § 11, Abs. 1 Nr. 8 f TSchG, geprüft durch das Veterinäramt Ludwigsburg.

"Die Tätigkeit der gewerbsmäßigen Ausbildung von Hunden für Dritte sowie die Anleitung der Hundehalter bei der Ausbildung von Hunden (Hundetrainer) Bedarf nach §11 Absatz 1 Satz 1  Nr. 8f TSchG  der Erlaubnis der zuständigen Behörde."

Wir, als aktive Züchter der DZRR sind zudem verpflichtet, uns regelmäßig fortzubilden, was wir natürlich zum Wohle unserer Rasse sehr sehr gerne tun, mehr als die geforderten Pflichtfortbildungen.

Wie heisst es so schön: 

„Wer rastet, der rostet“